Wer in der Österreich eine Autobahnen und Schnellstraßen benutzen will, muss eine Abgabe bezahlen. Die Bezahlung dieser Abgabe erfolgt durch den Kauf einer Vignette.
Vignetten erhält man in Deutschland zum Beispiel in den Geschäftsstellen des ADAC.
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In Österreich sind Autobahnen und Schnellstraßen vignettenpflichtig.
Es gibt Jahres-, 2-Monats und 10-Tages-Vignetten.
Die Jahresvignette 2017 gilt von 1. Dezember 2016 bis einschließlich 31. Januar 2018. Die 2-Monats und 10-Tages-Vignetten werden beim Kauf von der Vertriebsstelle gelocht.
Wichtig: Sind diese Vignetten nicht gelocht, dann sind sie ungültig
Die Vignette gehört gut sichtbar innen auf die Windschutzscheibe
(Empfehlung: links oben oder im Bereich des Rückspiegels).
Für den Anhänger wird keine Vignette benötigt, wenn die Zugmaschine eine Vignette hat und nicht mehr als 2,5t wiegt.
Es gibt zusätzlich zu der Vignette noch eine Sondermaut (Pkw-Fahrleistungsmaut) auf bestimmten Strecken:
Die Maut kann entweder in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Maestro-Card (Bankomatkarte) an der Mautstelle bezahlt werden.
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Auch in Österreich muss man auf die Höchstgeschwindigkeit mit einem Hänger achten
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Die rechtlichen Bestimmungen für das Ziehen von Anhängern sind sehr umfangreich.
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