Wer in der Schweiz eine Autobahnen oder Autostrassen (Nationalstrassen 1. und 2. Klasse) benutzen will, muss eine Abgabe bezahlen. Die Bezahlung dieser Abgabe erfolgt durch den Kauf einer Vignette. Diese ist für 40 SFR (ca. 37 EUR) erhältlich und ist gültig für die Zeit vom 1. Dezember vor dem aufgedruckten Jahr bis zum 31. Januar nach dem aufgedruckten Jahr.
Vignetten erhält man in Deutschland zum Beispiel in den Geschäftsstellen des ADAC.
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Das Fahren ohne gültige Autobahnvignette kostete ca. 200 Franken Buße.
Auch der Anhänger bracht eine aufgeklebte Vignette auf dem Anhänger. Sollte der Anhänger keine eigene Vignette haben, so ist eine Buße von 200 Franken fällig.
Die Vignette muss an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil befestigt werden.
In der Schweiz beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Anhängerzüge - unter Vorbehalt einer niedrigeren allgemeinen Höchstgeschwindigkeit - 80 km/h. Dies gilt auch auf Autostrassen und Autobahnen.
In der Schweiz darf das Sicherungsseil nicht wie in Deutschland mit der "Lasso-Variante" über die Anhänger-Kupplung gelegt werden. Das Sicherungsseil muss durch eine separate Öse geführt werden.
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Wenn Sie keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, können Sie ein ausländisch immatrikuliertes Boot ohne Formalitäten durch die Schweiz transitieren.
Vor Fahrtbeginn sollte man die Sperrungen im Tunnel kontrollieren:
Auf dieser Seite gibt es auch zwei Webcams.