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Der Lago Maggiore ist für Motorboote freigegeben.
Bei Törns im Ausland gehört es zur guten Seemannschaft, die Gastlandflagge zusätzlich zur Nationalflagge zu
führen.
Am Lago Maggiore sind somit bis zu drei Flaggen mitzuführen.
Für den italienischen Teil des Lago Maggiores gildet folgendes:
Italienische Charterboote (Boot unter italienischer Flagge), die nicht mehr als 40PS haben, dürfen auch von deutschen Staatsbürgern ohne einen Befähigungsnachweis gechartert werden!
Wenn man Boote über 40PS chartern will, dann brauch man einen entsprechenden Befähigungsnachweis.
Mehr Informationen unter: Hier >
Zwei Staaten haben Anteil am Lago Maggiore. Ca. 20% des Lago Maggiore befinden sich in der Schweiz, ca. 80% in Italien. Durch den Lago läuft im Norden die Grenze zwischen Italien und der Schweiz.
Sollte man nun mit einen Nummernschild vom italienischen Teil des Lago Maggiores in den Schweizer Teil fahren, so ist dieses grundsätzlich möglich. Es gibt aber ein paar Regeln:
Mit dem italienischen Nummernschild / Zulassung darf man sich maximal 72 Stunden in der Schweiz aufhalten.
Im Jahr darf man mit einer italienischen Zulassung maximal 12 mal von Italien in die Schweiz fahren.
Wenn man von Italien in die Schweiz fährt, so muss man sich beim Zoll bei der Einfahrt anmelden und bei der Rückfahrt wieder abmelden.