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Der Lago Maggiore ist für Motorboote freigegeben.
Bei Törns im Ausland gehört es zur guten Seemannschaft, die Gastlandflagge zusätzlich zur Nationalflagge zu
führen.
Am Lago Maggiore sind somit bis zu drei Flaggen mitzuführen.
Bootsfahrer müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.
In Italien dürfen italienische Staatsbürger Motorboote bis 40 PS ohne Führerschein fahren.
Deutsche Staatsbürger unterliegen der Sportbootführerscheinverordnung und dürfen Motorboote nur bis 15 PS fahren, auch im Ausland! Sollte es also zu einer Verhandlung kommen und man ist OHNE
Führerschein ein Boot mit 40PS gefahren, so ist dieses Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Mehr Informationen unter: Hier >
Zwei Staaten haben Anteil am Lago Maggiore. Ca. 20% des Lago Maggiore befinden sich in der Schweiz, ca. 80% in Italien. Durch den Lago läuft im Norden die Grenze zwischen Italien und der Schweiz.
Sollte man nun mit einen Nummernschild vom italienischen Teil des Lago Maggiores in den Schweizer Teil fahren, so ist dieses grundsätzlich möglich. Es gibt aber ein paar Regeln:
Mit dem italienischen Nummernschild / Zulassung darf man sich maximal 72 Stunden in der Schweiz aufhalten.
Im Jahr darf man mit einer italienischen Zulassung maximal 12 mal von Italien in die Schweiz fahren.
Wenn man von Italien in die Schweiz fährt, so muss man sich beim Zoll bei der Einfahrt anmelden und bei der Rückfahrt wieder abmelden.