Rechtliches Lago Maggiore

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Grundsätzliches

Der Lago Maggiore ist für Motorboote freigegeben.

Gastlandflagge

Bei Törns im Ausland gehört es zur guten Seemannschaft, die Gastlandflagge zusätzlich zur Nationalflagge zu

führen. 

Am Lago Maggiore sind somit bis zu drei Flaggen mitzuführen. 

  • die eigene Nationalflagge
  • die Gastlandflagge für die Schweiz
  • die Gastlandflagge für Italien


Führerscheinpflicht / Führerscheinvorschriften

Für den italienischen Teil des Lago Maggiores gildet folgendes:

Italienische Charterboote (Boot unter italienischer Flagge), die nicht mehr als 40PS haben, dürfen auch von deutschen Staatsbürgern ohne einen Befähigungsnachweis gechartert werden!

 

Wenn man Boote über 40PS chartern will, dann brauch man einen entsprechenden Befähigungsnachweis.

Höchstgeschwindigkeit auf dem Lago Maggiore

  • Das Befahren des Küstenstreifen bis zu einer Entfernung von 150m ist nicht erlaubt! Die Durchquerung dieses Streifens ist nur in einem 90° Winkel auf dem kürzesten Weg erlaubt. Dir Durchquerung darf mit maximal 5 Knoten erfolgen oder maximal 10 km/h
  • Außerhalb dieses Küstensreifens darf maximal 45 km/h (ca. 25 Knoten) gefahren werden. 
    Ausnahme sind Fahrzeuge, die nachts nur mit einem weißen Rundumlicht ausgestattet sind. Diese müssen nachts langsamer fahren. 

Mehr Informationen unter: Hier >

Mitzuführende Dokumente auf dem Boot

  • Bestätigung der Anmeldung und dem Zahlungsnachweis (sofern die Aufkleber mit dem Bootskennzeichen noch nicht aufgeklebt worden sind)
  • mehrsprachigen Versicherungsnachweis
  • Personalausweis / Reisepass (Kann notwenig sein, wenn man die Grenze zur Schweiz überquert)
  • Schifferpatente (Bootsführerschein für das Revier)

Sicherheitsausrüstung

  • eine Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person (CE-Kennzeichnung).
  • Feuerlöscher der Brandklasse ABC je nach Motorstärke.
  • pyrotechnische Signalmittel wie Handfackeln (rot) oder Signalpistolen mit Fallschirmsignalen (rot).
  • eine Taschenlampe mit Ersatzbatterien.
  • ein Erste-Hilfe-Set.

Zoll / Grenze

Zwei Staaten haben Anteil am Lago Maggiore. Ca. 20% des Lago Maggiore befinden sich in der Schweiz, ca. 80% in Italien. Durch den Lago läuft im Norden die Grenze zwischen Italien und der Schweiz. 

Sollte man nun mit einen Nummernschild vom italienischen Teil des Lago Maggiores in den Schweizer Teil fahren, so ist dieses grundsätzlich möglich. Es gibt aber ein paar Regeln:

Mit dem italienischen Nummernschild / Zulassung darf man sich maximal 72 Stunden in der Schweiz aufhalten. 

Im Jahr darf man mit einer italienischen Zulassung maximal 12 mal von Italien in die Schweiz fahren.

Wenn man von Italien in die Schweiz fährt, so muss man sich beim Zoll bei der Einfahrt anmelden und bei der Rückfahrt wieder abmelden. 

Sonstiges

  • Allen Wasserfahrzeug ist es strengstens untersagt, sich  fahrenden Kurs-Schiffen zu nähern sowie sich ins Kielwasser oder deren Kurs zu begeben. 
  • Abwässer aus WC, Spül- und Waschbecken usw. dürfen nicht in den See eingeleitet werden. Die Abwässer müssen in geeigneten Behältern gesammelt und dann an Land in die dafür vorgesehene Kanalisation abgeleitet werden
  • Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer wird von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden - Brüssler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992. 
  • Mehr Informationen unter:
    Hier > oder Hier >
1 Gilt für Lieferungen in folgendes Land: Deutschland. Lieferzeiten für andere Länder und Informationen zur Berechnung des Liefertermins siehe hier: Liefer- und Zahlungsbedingungen
2 Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.